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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt Domain/URL Ihres Auftritts gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Methodik, z. B. Selbstbewertung

Erstellt am: Datum
Zuletzt geprüft am: Datum

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • [Hinweis: Tragen Sie hier bitte die Inhalte Ihres Webauftritts ein, die nicht barrierefrei sind. Die Folgenden sind lediglich Beispiele]
  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • Einige Bereiche der Webseite weisen zu geringe Farbkontraste auf.

Gründe:

  • [Hinweis: Tragen Sie hier bitte die Gründe dafür ein. Die Folgenden sind lediglich Beispiele]
    • Sofern die redaktionell pflegbaren Elemente barrierearm eingebunden wurden (sprechende Links, Bildbeschreibungen usw. vollständig umgesetzt), gibt es in vielen Webauftritten vor allem bei PDFs und Videos noch Barrieren. Wenn das in Ihrem Auftritt der Fall ist, können Sie die Vorlage in der vorliegenden Form verwenden. Haben Sie bereits für alle Videos Untertitel eingefügt, entfällt dieser Punkt unter den „nicht barrierefreien“ Inhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Elemente, die Sie verwenden, barrierefrei sind, können Sie sich gerne per Ticket an das Projektteam wenden.
  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • [Hinweis: Tragen Sie hier bitte Ihre Alternativen für diese Inhalte ein. Die Folgenden sind lediglich Beispiele]
  • Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die im Folgenden angegebene Kontaktmöglichkeit.
  • Bei einigen eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden.
  • Die Web-Auftritte der TU Dortmund werden derzeit überarbeitet und in ein neues CMS überführt, das die grundlegenden Normen und technischen Spezifikationen erfüllt. Aufgrund der Vielzahl der Web-Auftritte, die überwiegend sehr umfangreich sind, erfolgt die Umstellung schrittweise.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Kontaktangaben Ihrer Einrichtung

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zu Name Ihrer Einrichtung aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte Kontaktmöglichkeit, z.b. Anmerkungen per Mail (siehe unten), E-Mailadresse  oder Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

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